AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Springbach-Mühle Belzig OHG
Mühlenweg 2
14806 Bad Belzig
1.ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG
1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen
gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur
Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten
weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der
Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe:
Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren
Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung
des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit
der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies
vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
Ebenso
2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen
und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3 REGISTRIERUNGSPFLICHT
3.1. Durch die Kommunalabgabengesetze der Länder, hier die Satzung der Stadt Bad Belzig, bestehen weiterhin die erforderlichen Rechtsgrundlagen zur Erhebung und Abführung von Gästebeiträgen für die Gemeinden, bspw. für die Ausgabe von Gästekarten. Da sich der Beherbergungsbetrieb in einem Kurort befindet und dort eine gästeseitige Abgabepflicht besteht, ist eine Meldung der Gästeankünfte in Form der Kurkarte an die Gemeinde erforderlich.
3.2 Aufgrund eines Beherbergungsvertrages ist die Springbach-Mühle Belzig OHG grundsätzlich berechtigt, Gastdaten zu erheben - auch von deutschen Staatsbürgern - wenn auch nicht mehr aus melderechtlichen Gründen. Diese rechtliche Vereinbarung zwischen der Springbach-Mühle Belzig OHG und dem Gast regelt die Bedingungen und Vereinbarungen für den Aufenthalt des Gastes in der Unterkunft während einer Reise. Im Rahmen der Gästeregistrierung sind folgende Daten zu erheben: An- und Abreisedatum, Name, Vorname, Geburtsdatum und private Wohnanschrift.
3.3 Für ausländische Personen besteht eine besondere Meldepflicht, im Rahmen derer folgende Daten zu erheben sind: Datum der Ankunft und der voraussichtlichen Abreise, Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeiten, Anschrift, Zahl der ausländischen Mitreisenden und ihre Staatsangehörigkeit sowie Seriennummer des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzpapiers.
4 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
4.1 Das Hotel ist verpflichtet, die
vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu
erbringen.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm
in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise
des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel
beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt
werden.
4.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind
lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst
geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung
oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach
Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit
Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und
Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
4.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten
nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des
Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich
der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels
erhöht.
4.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab
Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche
Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug
des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis
eines höheren Schadens vorbehalten.
4.6 Das Hotel ist berechtigt, bei
Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu
verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag
in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen
für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei
Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
4.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder
Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach
Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im
Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen
vereinbarten Vergütung zu verlangen.
4.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom
Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne
vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag
zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6
und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
4.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
5 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
5.1 Stornierbare Buchung: Stornierungsbedingungen für die Nutzung von Hotelzimmern in der Springbach-Mühle
Der Hotelgast hat die Möglichkeit bis 6 Tage vor Anreise kostenlos das Zimmer zu stornieren. Bis zu diesem Zeitpunkt muss eine schriftliche Rücktrittserklärung dem Hotel & Restaurant vom Besteller zugegangen sein. Diese Stornierung sollte wenn möglich, an die E-Mail-Adresse - rezeption@springbachmuehle.de - erfolgen. Weiterhin ist der Besteller bis zu den nachstehend genannten Terminen berechtigt, den Rücktritt von dieser Zimmerreservierung, zu den nachfolgend genannten Konditionen zu erklären:
- bei Stornierungen bis 1 Tag vor Anreise 90 %
- bei Stornierungen bis 5 Tage vor Anreise 50 %.
Diese Fristen gelten nur für Ihre gebuchten Zimmer und Preise.
5.2 Nicht stornierbare Buchung: Stornierungsbedingungen für die Nutzung von Hotelzimmern in der Springbach-Mühle
Der Hotelgast hat zu keiner Zeit die Möglichkeit das Zimmer kostenlos zu stornieren. Sollte der Gast nicht anreisen oder das Zimmer doch stornieren erfolgt das zu den nachfolgend genannten Konditionen:
- Bei Stornierung 100% des Gesamtbetrages
- Bei Nichtanreise 100% des Gesamtbetrages
5.3 Höhere Gewalt entbindet das Hotel & Restaurant von den vertraglichen Verpflichtungen. In diesem Fall ist ein Recht auf Schadensersatzansprüche – gleich welcher Art – ausgeschlossen.
6 RÜCKTRITT DES HOTELS
6.1 Sofern vereinbart wurde, dass
der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten
kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten
Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener
Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt
entsprechend, wenn eine Option eingeräumt wird, wenn andere Anfragen vorliegen
und wenn der Kunde innerhalb der vom Hotel auf seine Anfrage hin gesetzten
Frist keine feste Buchung vornehmen möchte. In diesem Fall bedeutet die feste
Buchung, dass ab diesem Datum die ursprünglich vereinbarte, kostenfreie
Stornierungsfrist nicht mehr gültig ist.
6.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel
gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
– Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder
Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die
Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen
des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
– ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
6,4 Ebenfalls behält sich die
Springbach Mühle Belzig OHG als Beherbergungsbetrieb vor, vom
Beherbergungsvetrag zurück zu treten, wenn der Gast Ziffer 3.2 verweigert.
6.5 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden
auf Schadensersatz.
7 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
7.1 Der Kunde erwirbt keinen
Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht
ausdrücklich vereinbart wurde.
7.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages
zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
7.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00
Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der
verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis
18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab
18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht
begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein
wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
8 HAFTUNG DES HOTELS
8.1 Das Hotel haftet für von ihm zu
vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels
beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von
vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des
Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht
anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den
Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf
unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist
verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und
einen möglichen Schaden gering zu halten.
8.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes.
Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als
800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro
einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung
mit dem Hotel.
8.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem
Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch
kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem
Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte
haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt
behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch –
gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe
der vorstehenden Ziffer 8.1, Sätze 1 bis 4.
9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1 Änderungen und Ergänzungen des
Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den
Kunden sind unwirksam.
9.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
9.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts
ist ausgeschlossen.
9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
2. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN
1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen
gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und
Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie
Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für
alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und
Lieferungen des Hotels.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen sowie die
Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen
bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Abs. 1
Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies
vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG, VERJÄHRUNG
2.1 Vertragspartner sind das Hotel
und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch
das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in
Textform zu bestätigen.
2.2 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung
von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des
Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit in Ziffer 9 nicht anderweitig
geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen
des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge
des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass
ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen
Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel
rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen
Schadens hinzuweisen.
2.3 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen
und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die
vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch
genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen.
Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte
Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von
Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses geltenden Steuern.
Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung
oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach
Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit
Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und
Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab
Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche
Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug
des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis
eines höheren Schadens vorbehalten.
3.5 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer
Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder
Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach
Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im
Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen
vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)
Beide Vertragsparteien haben die Möglichkeit, durch schriftliche Erklärung bis 60 Tage vor Vertragsbeginn kostenfrei von diesem Vertrag zurückzutreten. Bis zu diesem Zeitpunkt muß eine schriftliche Rücktrittserklärung dem Hotel & Restaurant vom Besteller, oder umgekehrt, zugegangen sein. Das Hotel und der Besteller sind bis zu den nachstehend genannten Terminen berechtigt, den Rücktritt von diesem Vertrag, zu den nachfolgend genannten Konditionen zu erklären.
- bei Stornierungen ab 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 %
- bei Stornierungen bis 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75 %
- bei Stornierungen bis 40 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 %
- bei Stornierungen bis 59 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 %
Diese Fristen gelten für die im Veranstaltungsvertrag aufgeführten Leistungen und Preise.
5 RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass
der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten
kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten
Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit
angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies
gilt entsprechend, wenn eine Option eingeräumt wird, wenn andere Anfragen
vorliegen und wenn der Kunde innerhalb der vom Hotel auf seine Anfrage hin
gesetzten Frist keine feste Buchung vornehmen möchte. In diesem Fall bedeutet
die feste Buchung, dass ab diesem Datum die ursprünglich vereinbarte,
kostenfreie Stornierungsfrist nicht mehr gültig ist.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel
gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
– Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher
Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann
dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck
sein;
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in
der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
– der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
– ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden
auf Schadensersatz.
5.5 Das Hotel kann vom Vertrag auch dann zurücktreten, wenn ihm bekannt wird,
dass sich die Vermögensverhältnisse des Vertragspartners im Vertragsverhältnis
nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der
Kunde die offenen Forderungen des Hotels nicht begleicht oder keine
ausreichenden Sicherheiten stellt und die Forderungen des Hotels dadurch
gefährdet erscheinen. Dies gilt insbesondere dann, wenn
– Der Kunde die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt hat, ein
außergerichtliches Vergleichsverfahren eingeleitet oder seine Zahlungen
eingestellt hat.
– Ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse oder
aus anderen Gründen abgelehnt wird.
6 MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
7 TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE
8.1 Soweit das Hotel für den Kunden
auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten
beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden.
Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe.
Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser
Einrichtungen frei.
8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung
des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung
dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen
Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu
vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel
pauschal erfassen und berechnen.
8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-,
Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel
eine Anschlussgebühr verlangen.
8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen
des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
8.5 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen
Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können
nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen
nicht zu vertreten hat.
8 VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN
8.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder
sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in
den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust,
Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden,
außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen
sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des
Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung
ausgeschlossen.
8.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen
Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen
behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist
das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu
entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung
von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
8.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der
Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das
Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben
die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des
Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
9 HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN
9.1 Sofern der Kunde Unternehmer
ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch
Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus
seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
9.2 Das Hotel kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen
Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie,
verlangen.
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